Sprachcaffe Italien Reisen GmbH
  Fakten über Kalabrien

Teilnahmebedingungen

 

1. BUCHUNG:
Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwenden Sie
nach Möglichkeit für Ihre Buchung unser Anmeldeformular im Katalog oder
das Anmeldeformular auf unserer Homepage: www.sprachcaffekalabrien.
com. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden Sie es
SPRACHCAFFE oder Ihrem Reisebüro zu. Der Vertrag kommt mit der Annahme
der Buchung durch SPRACHCAFFE zustande.
Wir bestätigen Ihre Buchung schriftlich.

2. ZAHLUNG:
Wir bitten Sie, eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/
Rechnung eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens Euro 250,-
pro Teilnehmer zu zahlen. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine
Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird
mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind
nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der
Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie als "qualifizierte
Reiseunterlage” den Sicherungsschein. Die Zahlung des restlichen Reisepreises
ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen
werden Ihnen von SPRACHCAFFE/Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder
ausgehändigt.

3. LEISTUNGEN & LEISTUNGSMÄNGEL:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Bestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten
Leistungen sind unverzüglich bei unseren Kollegen vor Ort anzuzeigen,
damit sofortige Abhilfe erfolgen kann. Die Anschrift und Telefonnummer unserer
örtlichen Agentur liegt den Reiseunterlagen bei. Unterlässt es der
Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE
dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des
Preises ausgeschlossen.

4. LEISTUNGS - UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von
SPRACHCAFFE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind,
nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Liegt zwischen
Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind
wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern,
wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördlichen Abgaben
wie Flughafen- oder Hafengebühren oder, der für die Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preisänderung ist nur in dem
Verhältnis möglich, wie sich nach Vertragsschluss geänderte Kostenfaktoren
auf den Reisepreis auswirken. Wir sind verpflichtet, bis zum 21. Tag vor dem
Abreisetermin über eine beabsichtigte Preisänderung zu informieren. Eine
Preisänderung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig. Sowohl bei
einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag
zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis
anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt
der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu
empfehlen wir die Schriftform.
Flugzeitenänderungen sowie Änderungen der Fluggesellschaft sind bei
Charterflügen jederzeit möglich und ausdrücklich vorbehalten.

5. RÜCKTRITT:
5.1 Rücktritt durch den RV
SPRACHCAFFE kann bei Nichterreichen einer im Katalog ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen
zurücktreten:
a) Sprachcaffe ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der
Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Der Rücktritt des RV muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn
erfolgen.
c) Der Reiseteilnehmer erhält die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich
voll erstattet.
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der
Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das
Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE
erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem
Reiseteilnehmer gutgeschrieben.

5.2 Rücktritt durch den Kunden
Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung
gegenüber SPRACHCAFFE vom Reisevertrag zurücktreten. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der Leistung von uns berücksichtigt.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des
Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE bzw. Ihrem Reisebüro, bei
dem Sie sich angemeldet haben. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich
nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die
wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer leider fordern
müssen, wie nachfolgend aufgeführt.
Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen
Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.
Die Rücktrittspauschale beträgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%,
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100%
des Gesamtreisepreises.
Der Nachweis keines Schadens oder eines geringen Schadens bleibt dem
Reisenden vorbehalten.

SPRACHKURSE
Unsere Sprachschule bietet sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an.
Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur
sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig
auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nur ein
oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1.
Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-)
Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wobei mindestens
60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht
angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12
Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht, anstelle von 30
Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten Einzel- oder
Zweierunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein "upgrade", eine
Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

KOCHKURSE
Um im Falle einer geringen Teilnehmerzahl (1-2 Personen) die Durchführung
des Kochkurses zu garantieren, wird mindestens 60% der Dauer des gebuchten
Kurses angeboten. Das heißt, dass in diesem Falle 3 Unterrichtstage, statt
5 Tage durchgeführt werden.

6. REISERÜCKTRITTSKOSTENPAUSCHALE
Ersetzt werden dadurch die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise.
Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer
Unfallverletzung tragen Sie einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten,
sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass
der Reiseabsage war.

7. UMBUCHUNG:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbuchungswünsche gerne,
soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluss des
Reisevertrages mit uns dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten
Reise eine andere durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu
stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine
Umbuchungsgebühr in Höhe von Euro 75,- pro Person berechnen.
Umbuchungen von Flugleistungen sind nur bei Bezahlung der Stornogebühr
des gebuchten Fluges möglich.

8. HAFTUNG:
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen
Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE
für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von
einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so
kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf
berufen.

9. Reise-, Devisen- und Zollvorschriften
Sprachcaffe weist die Kunden auf alle wichtigen Reisevorschriften in den
Reiseunterlagen hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Kunde
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Der Kunde ist für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Der Kunde hat selbst darauf zu achten , dass der Reisepass sowie sonstige
benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.

10. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG:
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig
sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen
Reisebedingungen.

VERANSTALTER:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt am Main

Telefon: (069) 61 09 12 0
Fax: (069) 79 12 01 010
HRB 25400 Frankfurt/Main

Stand Januar 2008 Änderungen vorbehalten!